Die Erbschaftsgeschäfte abwickeln
Mit dem Todesfall wird die Erbengemeinschaft automatisch Rechtsnachfolgerin der verstorbenen Person. Sie erbt alle Aktiven und Passiven des Verstorbenen. Sie ist zuständig, die Erbschaftsgeschäfte abzuwickeln und die Teilung vorzubereiten. Wer im Besitz eines Testaments oder Erbvertrages ist, muss dieses der Behörde einreichen. Das Gesetz schreibt vor, dass Testamente einer formellen Eröffnung bedürfen. Wie sich die Rechtslage bei Erbverträgen genau verhält, erfahren Sie ebenfalls hier. Bei der Behörde können die Erben auch den Erbschein anfordern. Mit diesem Dokument können sie sich Drittpersonen gegenüber als Erben ausweisen. Gewisse Kantone kennen auch die "Bescheinigung für Auskunft". Vielfach bestimmen künftige Erblasser testamentarisch eine Willensvollstreckerin. Die Rechte und Pflichten des Willensvollstreckers sowie die Rechtslage rund um das Willensvollstreckerhonorar werden hier ebenfalls aufgezeigt, genauso wie mögliche Interventionen der Erben gegen fehlbare Handllungen des Willensvollstreckers.